Wieder Mal ein Urteil zur Mitstörerhaftung im Privatrecht

golem.de berichtet wieder einmal über ein Urteil zur Mitstörerhaftung innerhalb der Familie im Bereich des Privatrechts. Kurz zusammen gefasst, wie ich es verstanden habe, wurde der Anschlussinhaber für ‘schuldig’ befunden, da er

  1. Ein Internetzugang für Dritte angeboten hat und
  2. Die Nutzerin nicht auf mögliche Rechtsverletzungen aufmerksam gemacht hat

Auch wenn dieses Urteil aus meiner Sicht wieder ein bisschen mehr Unsicherheit in diesen Bereich der Rechtssprechung bringt, mache ich mir für Freifunk keine Sorgen: Mit aktivierten Splashscreen wird der Nutzer hingewiesen, wie er das Netzwerk nutzen sollte, womit Bedingung zwei wegfällt. Ich bin gespannt….

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