Entscheidung zur Mitstörerhaftung beim BGH
Am 18. März 2010 wird der BGH auf höchster Instanz zu einer Frage der Mitstörerhaftung entscheiden. Anlass war das nicht autorisierte zur Verfügung stellen eines urheberrechtlich geschützten Musikstückes über ein nicht ausreichend gesichertes WLAN.
Auch wenn es nicht die von uns Freifunkern immer wieder geforderte Rechtssicherheit herbei bringen wird, wird dieses Urteil sehr wahrscheinlich eine Richtung für zukünftige Urteile bei anderen Gerichten geben. Lasst uns das Beste hoffen.
Update: Freifunker bundesweit unterstützen diesen Prozess auf Grund der fundamentalen Bedeutung für das freie Funken. Informationen dazu gibt es zum Beispiel auf unseren Seite aus Jena -> hier

