Mittelfristige Zusammenlegung von Polizei und Geheimdiensten

Früher hätten wir gesagt “Das gibt es in keinem dreiteiligen Russenfilm” was es aktuell aus dem Innenministerium zu lesen/hören gibt. So berichtet der SpOn von Plänen von uns Bundesinnenminister, stärker Personal zwischen Polizei und den Geheimdiensten (aka Verfassungsschutz) austauschen zu wollen. Gut, in einem Russenfilm könnte es sowas doch geben, aber dennoch lässt es sich bei SpOn nur mit Nackenstütze gegen gar allzu exzensives Kopfschütteln lesen:

Zunächst sollen nach dem Willen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière Führungskräfte rotieren, später soll das Programm auf Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes ausgeweitet werden. Geheimdienstler, so sieht es die Rahmenvereinbarung vor, werden während der ein bis zwei Jahre dauernden Rotation “nicht mit Vollzugsaufgaben” betraut. Polizisten seien “vom Legalitätsprinzip”, das sie zu Ermittlungen verpflichtet, “zu entbinden”.

Aus meiner Sicht ist das ein Verstoß zwischen dem Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten, die vom früheren Gesetzgeber mit Absicht getroffen wurde. Durch den Austausch von Personal, egal welche Stufe, kann nicht mehr sichergestellt werden, dass keine Vermischung der Aufgaben stattfindet. Da kann auf dem Papier und in den Willenserklärungen stehen, was will. Ein Dokument ist schnell kopiert und später als Ermittlungsgrund bzw. Anfangsindiez verwendbar. Zum Beispiel.

Ein netter Einstieg für eine Wikipediasession kann man hier finden. Schnell, so lange es noch relevant ist!

Update: Fefe hat auch was darüber.

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