Archive for the ‘Freifunk’ Category

Entscheidung zur Mitstörerhaftung beim BGH

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Am 18. März 2010 wird der BGH auf höchster Instanz zu einer Frage der Mitstörerhaftung entscheiden. Anlass war das nicht autorisierte zur Verfügung stellen eines urheberrechtlich geschützten Musikstückes über ein nicht ausreichend gesichertes WLAN.

Auch wenn es nicht die von uns Freifunkern immer wieder geforderte Rechtssicherheit herbei bringen wird, wird dieses Urteil sehr wahrscheinlich eine Richtung für zukünftige Urteile bei anderen Gerichten geben. Lasst uns das Beste hoffen.

Update: Freifunker bundesweit unterstützen diesen Prozess auf Grund der fundamentalen Bedeutung für das freie Funken. Informationen dazu gibt es zum Beispiel auf unseren Seite aus Jena -> hier

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Mitstörerhaftung

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Udo Vetter verweist in seinem Blog einmal wieder auf ein Urteil zur (Mit)störerhaftung.

Wieder zeigt sich, dass es DIE alleinige Haftung für den Anschlusshaber nicht zwangsläufig gibt und diese neben ein paar grundsätzlichen Dingen wohl auch von der Laune der Richter abhängig ist. In diesem Fall scheint es gut ausgegangen zu sein, für den Beklagten — Leider ist das nicht in jedem Fall so.

Hier sollte das Parlament endlich einmal Klarheit schaffen.

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Freifunk nun doch als Stadt-WLAN in Berlin

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Nachdem in den letzten Monaten der Berliner Versuch gescheitert war, die Ampelanlagen und anderen Standpunkte zu nutzen, um auf kommerzieller Basis ein Stadt-WLAN auf zu bauen, haben viele schon befürchtet, dass die Idee vollständig vom Tisch war.

Bis zu Letzt haben sich viele gefragt, wieso nicht dafür mit dem Freifunkprojekt zusammen gearbeitet wird. Ich möchte den Tag noch nicht vor dem Abend loben, aber scheint es, als ob es jetzt wieder Schritte in diese Richtung gibt. So schreibt Stefan Ziller in seinen Blog, dass es noch Hoffnung gibt. Dabei verweist er auf eine Drucksache des Abgeordnetenhaus(lokal), die aus meiner Sicht auf Grund der fast schon gewohnten Gedankengänge nicht wirklich zuversichtlich stimmt. Fehlt nach der dortigen Stellungname doch die geordneten Strukturen im Netzwerk von Freifunk und das ein oder andere zusätzliche Haar wurde auch gefunden. Mit dem Hintergrund des Scheiterns könnte dieser Gedanke aber auf der einen Seite, sowie auf der Anderen Seite mit etwas Zuarbeiten der Freifunker geändert werden. Dies wäre zum Vorteil, nicht nur für Berlin oder die Freifunker…. So oder so, dieses Dokument ist ein gute Grundlage für die Planung des Herangehens von freien Netzwerken in anderen Städten, da offensichtlich die dort genannten Kritikpunkte für Verwaltungen und Parlamentarier schwerer wiegen, als die philosophische Grundidee des freien Zugangs.

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Wieder Mal ein Urteil zur Mitstörerhaftung im Privatrecht

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golem.de berichtet wieder einmal über ein Urteil zur Mitstörerhaftung innerhalb der Familie im Bereich des Privatrechts. Kurz zusammen gefasst, wie ich es verstanden habe, wurde der Anschlussinhaber für ‘schuldig’ befunden, da er

  1. Ein Internetzugang für Dritte angeboten hat und
  2. Die Nutzerin nicht auf mögliche Rechtsverletzungen aufmerksam gemacht hat

Auch wenn dieses Urteil aus meiner Sicht wieder ein bisschen mehr Unsicherheit in diesen Bereich der Rechtssprechung bringt, mache ich mir für Freifunk keine Sorgen: Mit aktivierten Splashscreen wird der Nutzer hingewiesen, wie er das Netzwerk nutzen sollte, womit Bedingung zwei wegfällt. Ich bin gespannt….

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Freifunk in Jena nimmt Fahrt auf

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Nachdem ich von einem Leser gerügt wurde, immer nur negative Sachen zu kommentieren, heute einmal etwas positives:

Freifunk nimmt langsam auch in Jena Fahrt auf. In den letzten Wochen konnten wir 3 neue Knoten in der Innenstadt bzw. in Jena Ost an das Netz nehmen und auch den einen oder anderen Interessierten gewinnen. So haben sich nach dem Vortrag bei den Piraten zu Jena zwei Piraten gemeldet und insgesamt gab es, trotz dem ein oder anderen berechtigten Kritikpunkt, recht positive Rückmeldungen von dort.

Darüber hinaus hat Micha in Zusammenarbeit mit den Hallenser Freifunkern erste Erfolge bei der Nutzung eines per VPN verbunden, anonymen Internetuplink per VPN erzielt. Hier wird es also in nächster Zeit auch noch positive Dinge zu berichten geben und so den Uplinkanbieter etwas mehr Sicherheit geben.

Also alles sehr positiv…

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Was steckt wirklich hinter der Minarettverbotdiskussion in der Schweiz?

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In einer kleinen Diskussion gestern, konnten wir die wirkliche Ursache oder besser gesagt, den Auslöser definieren. Es geht nicht um Religionsfrieden, Fremdenhass oder Architektur. Nein, dass wäre viel zu offensichtlich. Es sit etwas viel banaleres, das hier der Grund ist.

Werft mal einen Blick bei den Freifunkern in Potsdam oder in Berlin vorbei. Dort wird ein großer Teil der Backbonekommunikation über Antennen erledigt, die auf Kirchentürmen und anderen hohen Gebäuden stationiert werden. Da es nur schwer ist, Router auf einem geschäftlich genutzten, hohem Haus zu platzieren, aber Kirchengemeinden (egal welcher Religion) in der Regel für solche Sachen einfach zugänglicher sind, besteht natürlich die Gefahr für die Abmahnindustrie und ihre “Auftraggeber”, Kommunikationsunternehmen oder den Staat, dass sich unter zu Hilfenahme von Minaretten eine “unmögliche” Idee wie Freifunk weiter ausbreiten könnte, wenn mehr solche Gebäude zur Verfügung stehen ….

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Freifunk bei den Piraten

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Nachdem ich hier seit langen nichts mehr über die Piratenpartei und deren Mitglieder geschrieben habe, gibt es morgen die Chance, wieder einmal etwas mit ihnen zusammen zu unternehmen: Freifunk Jena meets Piraten an Ihrem Stammtisch.

Ich bin froh, dass wir das Projekt dort vorstellen können. Auch wenn ich glaube, dass die Ideen rund um Freifunk dort auf sehr fruchtbaren Boden fallen werden — immerhin gibt es schon einige Freifunk bei den Piraten –, bin ich optimistisch-gespannt, wie das Feedback sein wird.

Update: Der vortrag ist vorbei. Eine einigermaßen kritische Auswertung gibt es auf den Freifunk Jena Seiten.

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Wieder ein Urteil zur Störerhaftung bei offenen WLAN

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Wieder einmal gab es eine Entscheidung zur Störerhaftung beim Betreiben von offenen WLAN. Bei heise online:

Die Richter verneinten dabei die sogenannte Störerhaftung des Beklagten. Selbst wenn ein Teil der Rechtsprechung eine anlassunabhängige Überwachungspflicht des Anschlussinhabers etwa für Familienangehörige annehme, gehe eine uneingeschränkte Haftung des WLAN-Anschlussinhabers zu weit. Denn letztlich müsse der Betroffene damit für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter einstehen, die mit ihm in keinerlei Verbindung stünden. Die Störerhaftung erfordere die vorausgegangene Verletzung von Prüfungspflichten. Solche Prüfungspflichten bestünden für den Anschlussinhaber aber überhaupt erst dann, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter bekannt seien, argumentieren die Richter des OLG Frankfurt.

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