Achja. Der Dezember. Weihnachten, Stollen, Glühwein, viel Schnee und da war ja noch der JMStV und die Twitterbotschaft der Grünen aus NRW. Um irgendwelche parlamentarische Zwänge ging es da seiner Zeit. Welche Zwänge zwingen sie denn, haben wir uns dabei wohl so heimlich gefragt. Nun, neusprech.org hat sich ein paar Gedanken darüber gemacht.
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Es scheint, als ob die Link ebenfalls dem JMStV in Berlin zugestimmt hat, sagt netzpolitik.org
Und ein ganz gut anfangender Shitsturm im Blog der Linken
Aber klasse. Langsam wird es übersichtlich, welche Parteien man wählen kann …. :(
Mea culpa. Ich verlinke irgendwie viel zu oft nur auf andere Seiten. Aber das Interview von Udo Vetter zum JMStV bei news.de musste einfach nochmal sein. Vor allem der letzte Absatz ist es Wert :)
Und wieder verlinke ich mal nur: Udo Vetter schreibt etwas aus seiner Sicht, welche Pflichten auf die Blogosphäre mit dem JMStV zukommt. Sehr interessant mal wieder.
Nach der offensichtlichen Entscheidung pro JMStV in NRW ist es pantoffelpunk gelungen, ein neues Wahlplakat zu leaken.
Ich muss mich einfach nochmal kurz aufregen. Konkret über eine Aussage der Grünen NRW, wie wir sie auch aus Thüringen kennen.
Wir sind weiterhin gegen den #JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen.
Nachzulesen bei Twitter
Kann mir bitte jemand erklären, wie das mit Art 38(1) des Grundgesetzes in entsprechender Auslegung und im konkreten Fall mit Art 30(2) der Verfassung von NRW vereinbar ist?
Ich poste mal den Teil des Grundgesetzes rein, der sich allerdings auf den Bundestag bezieht:
[...] Art. 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
[...]
Gegen Überzeugung zu handeln ist also kein Gewissenskonflikt. Gut zu Wissen :(
Update: Hatten aber bestimmt ganz dolle Bauchschmerzen dabei. #Verräterpartei 2.0

